Beratung zur vertraulichen Geburt

Keine schwangere Frau muss ihr Kind allein und heimlich zur Welt bringen. Jede werdende Mutter hat das Recht, sich während und ggf. auch nach der Schwangerschaft auf Wunsch anonym und beschützt Hilfe zu suchen, damit auch eine Aussetzung oder Tötung der in Deutschland jährlich 20 bis 35 betroffenen neugeborenen Kinder vermieden werden kann.

Ansprechpartner

DRK-Schwangeren-, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstelle

Susanne Schmidt-Kutter
Fachberaterin
Ehe-, Familien- und Lebensberaterin

Hauptstraße 27
(1. Etage im DRK-Sozialzentrum)
09618 Brand-Erbisdorf 
Tel.: 037322 / 3471 
Fax: 037322 / 873-59 

E-Mail: sbs@drk-freiberg-rochlitz.de

Da manche Schwangere nicht immer von den bisherigen Hilfen erreicht werden konnte, wurde am 1.Mai 2014 ein Gesetz zum Ausbau eines Beratungs- und Hilfesystems zur Regelung einer vertraulichen Geburt in Kraft gesetzt. Diese neue Regelung enthält eine Ergänzung zum bereits bestehenden Anspruch der Schwangeren auf anonyme Information und Beratung nach § 2 Abs. 1 SchKG. Eine schwangere Frau, die ihre Identität nicht preisgeben möchte, wird in einer oder mehreren Beratungen darüber informiert, dass eine vertrauliche Geburt des Kindes möglich ist, wenn andere Hilfen und Angebote nicht angenommen werden bzw. aus Sicht der Frau keine Hilfe darstellen.

Was ist eine vertrauliche Geburt?

Die vertrauliche Geburt hilft und unterstützt Frauen, die ihre Schwanger- und Mutterschaft geheim halten möchten, das Kind aber trotzdem mit professioneller medizinischer Hilfe in einer Klinik oder bei einer Hebamme zur Welt bringen möchten und können. Dabei wird der Wunsch der Frau nach einer Nichtbekanntgabe ihrer persönlichen Daten entsprochen und gleichzeitig die Gefahren einer unbegleiteten Geburt für Mutter und Kind vermieden. Die vertrauliche Geburt wird auf einer rechtssicheren Grundlage vollzogen, ohne dass die Schwangere ihre Identität preisgeben muss. Sie handelt im gesamten Verfahren unter einem Pseudonym.

Was beinhaltet die Beratung zur vertraulichen Geburt?

Zunächst wird die Betroffene ermutigt, die bereits vorhanden Hilfen, insbesondere den Anspruch auf anonyme Beratung, wahrzunehmen. Gelingt es der schwangeren Frau trotz der vielfältig angebotenen und individuellen Hilfen und Unterstützungen nicht, die Schwangerschaft und damit ihr Kind anzunehmen, erfolgt eine Beratung zum Verlauf des Verfahrens einer vertraulichen Geburt und deren Regelung sowie deren Folgen, falls sich die Schwangere für diese Möglichkeit entscheiden möchte.

Was ist unser Anliegen?

Wir möchten Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, sich in einer verzweifelten Situation befinden und es sich nicht vorstellen können oder sich auch absolut nicht in der Lage fühlen, ihre Schwangerschaft und das zu erwartende Kind anzunehmen helfen, auf legale, aber anonyme Weise das Kind zur Welt zu bringen, ohne sich selbst und das Kind in Gefahr zu bringen.

Wir möchten betroffene Frauen ermutigen, sich vertrauensvoll, aber durchaus anonym, mit unserer Beratungsstelle in Verbindung zu setzen, um sich ggf. für eine vertrauliche Geburt zu entscheiden.

Öffnungszeiten:

Montag09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 16.00 Uhr
Dienstag09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 18.00 Uhr
Mittwoch09.00 – 12.00 Uhr
 14.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag09.00 – 13.00 Uhr
  
Freitagnur nach vorheriger Terminvereinbarung